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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 29.11.2000, Aktenzeichen: 3 W 195/00 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 195/00

Beschluss vom 29.11.2000


Leitsatz:1. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus den mit der Vollstreckungsklausel versehenen Titeln obliegt - abgesehen von den Ausnahmefällen der Art. 38 und 39 EuGVÜ - dem innerstaatlichen Recht des Vollstreckungsstaates.

2. Die Vollstreckbarerklärung eines italienischen Titels ist nicht davon abhängig, dass die Voraussetzungen des Art. 479 C.P.C erfüllt sind.
Rechtsgebiete:EuGVÜ, C.P.C
Vorschriften:EuGVÜ Art. 36 Abs. 1, EuGVÜ Art. 31 Abs. 1, EuGVÜ Art. 38, EuGVÜ Art. 39, EuGVÜ Art. 46 Nr. 1, EuGVÜ Art. 47 Nr. 1, C.P.C Art. 479,

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