JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 29.11.2000, Aktenzeichen: 3 W 195/00
| Leitsatz: | 1. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung aus den mit der Vollstreckungsklausel versehenen Titeln obliegt - abgesehen von den Ausnahmefällen der Art. 38 und 39 EuGVÜ - dem innerstaatlichen Recht des Vollstreckungsstaates. 2. Die Vollstreckbarerklärung eines italienischen Titels ist nicht davon abhängig, dass die Voraussetzungen des Art. 479 C.P.C erfüllt sind. |
| Rechtsgebiete: | EuGVÜ, C.P.C |
| Vorschriften: | EuGVÜ Art. 36 Abs. 1, EuGVÜ Art. 31 Abs. 1, EuGVÜ Art. 38, EuGVÜ Art. 39, EuGVÜ Art. 46 Nr. 1, EuGVÜ Art. 47 Nr. 1, C.P.C Art. 479, |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 29.11.2000, Aktenzeichen: 3 W 195/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRüCKEN - 29.11.2000, 3 W 195/00" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum