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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 29.04.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 137/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 137/05

Beschluss vom 29.04.2005


Leitsatz:Die Hinterziehung der Lohnsteuer und die Hinterziehung der Einkommenssteuer für übereinstimmende Zeiträume bilden keine einheitliche prozessuale Tat; der für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in getrennten Verfahren tätige Verteidiger kann daher nicht nach § 146 a StPO zurückgewiesen werden.
Rechtsgebiete:StPO, AO
Vorschriften:StPO § 146, StPO § 146 a, StPO § 264, AO § 370,
Verfahrensgang:LG Kaiserslautern 4005 Js 12753/02 StA vom 31.01.2005

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