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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 29.04.2004, Aktenzeichen: 5 WF 60/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 60/04

Beschluss vom 29.04.2004


Leitsatz:1. Zur Abänderung eines Unterhaltsvergleichs durch Neufestsetzung bzw. Neuberechnung des Unterhalts - nicht durch Anpassung unter Bindung an Grundlagen - im Wege der Abänderungsklage.

2. Bei einer Neuberechnung des Unterhalts ohne Bindung an Grundlagen des abzuändernden Vergleichs trägt der Unterhaltsgläubiger als Abänderungsbeklagter die Darlegungs- und Beweislast für seinen Unterhaltsbedarf und seine Bedürftigkeit.

3. Durch eine gegen die Abänderungsklage zu erhebende Auskunftswiderklage in Form einer widerklagend erhobenen Abänderungs-Stufenklage vermag sich der Unterhaltsgläubiger als Abänderungsbeklagte Kenntnis von der Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens des Abänderungsklägers zu verschaffen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 232 Abs. 1, ZPO § 232 Abs. 4, ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1,
Verfahrensgang:AG Pirmasens 1 F 71/04 vom 02.03.2004

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