JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 29.04.2004, Aktenzeichen: 5 WF 60/04
| Leitsatz: | 1. Zur Abänderung eines Unterhaltsvergleichs durch Neufestsetzung bzw. Neuberechnung des Unterhalts - nicht durch Anpassung unter Bindung an Grundlagen - im Wege der Abänderungsklage. 2. Bei einer Neuberechnung des Unterhalts ohne Bindung an Grundlagen des abzuändernden Vergleichs trägt der Unterhaltsgläubiger als Abänderungsbeklagter die Darlegungs- und Beweislast für seinen Unterhaltsbedarf und seine Bedürftigkeit. 3. Durch eine gegen die Abänderungsklage zu erhebende Auskunftswiderklage in Form einer widerklagend erhobenen Abänderungs-Stufenklage vermag sich der Unterhaltsgläubiger als Abänderungsbeklagte Kenntnis von der Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens des Abänderungsklägers zu verschaffen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 232 Abs. 1, ZPO § 232 Abs. 4, ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Pirmasens 1 F 71/04 vom 02.03.2004 |
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