JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 29.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 152/01
| Leitsatz: | Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung schließt sich der Senat der von der überwiegenden Zahl der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung an, wonach die Vollstreckung einer restlichen Ersatzfreiheitsstrafe nicht nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 57, |
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