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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 29.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 152/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 152/01

Beschluss vom 29.03.2001


Leitsatz:Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung schließt sich der Senat der von der überwiegenden Zahl der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung an, wonach die Vollstreckung einer restlichen Ersatzfreiheitsstrafe nicht nach § 57 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Rechtsgebiete:StGB
Vorschriften:StGB § 57,

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