JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 28.10.2008, Aktenzeichen: 4 W 89/08
| Leitsatz: | Im Kennzeichnungsrechtstreit sind die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwaltes unabhängig von der Notwendigkeit seiner Mitwirkung zu erstatten. Das gilt aber nicht ebenso für ein anschließendes Beschwerdeverfahren wegen einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO. |
| Rechtsgebiete: | MarkG |
| Vorschriften: | MarkG § 140 Abs. 5, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz), 6 O 374/07 vom 09.09.2008 |
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