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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 28.10.2008, Aktenzeichen: 4 W 89/08 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 89/08

Beschluss vom 28.10.2008


Leitsatz:Im Kennzeichnungsrechtstreit sind die Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwaltes unabhängig von der Notwendigkeit seiner Mitwirkung zu erstatten. Das gilt aber nicht ebenso für ein anschließendes Beschwerdeverfahren wegen einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO.
Rechtsgebiete:MarkG
Vorschriften:MarkG § 140 Abs. 5,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz), 6 O 374/07 vom 09.09.2008

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