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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 28.04.2004, Aktenzeichen: 3 W 83/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 83/04

Beschluss vom 28.04.2004


Leitsatz:Hat das Beschwerdegericht eine FG-Sache einem namentlich bestimmten Kammermitglied als Einzelrichter zur Entscheidung übertragen, bleibt dieses auch dann der gesetzliche Richter, wenn nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Oberlandesgericht das Verfahren beim Landgericht gemäß der "Aktenordnung" unter einem neuen Aktenzeichen eingetragen wird.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO
Vorschriften:FGG § 30 Abs. 1 Satz 3, ZPO § 526,
Verfahrensgang:LG Bad Kreuznach 2 T 28/04 vom 26.03.2004
AG Bad Kreuznach 6 XIV 18/03.B

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