JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 28.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 146/01
| Leitsatz: | Das Mitwirkungsrecht des Verurteilten an der mündlichen Anhörung des Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 S. 3 StPO ist Ausprägung des Anspruches auf rechtliches Gehör. Seine Verletzung wirkt besonders schwer, wenn der Verurteilte keine Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens hatte und führt zur Aufhebung der Bewährungsentscheidung. |
| Rechtsgebiete: | StGB, StPO |
| Vorschriften: | StGB § 57 Abs. 1, StPO § 454 Abs. 2 S. 3 u. 7, |
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