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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 28.03.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 146/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 146/01

Beschluss vom 28.03.2001


Leitsatz:Das Mitwirkungsrecht des Verurteilten an der mündlichen Anhörung des Sachverständigen gemäß § 454 Abs. 2 S. 3 StPO ist Ausprägung des Anspruches auf rechtliches Gehör. Seine Verletzung wirkt besonders schwer, wenn der Verurteilte keine Kenntnis vom Inhalt des Gutachtens hatte und führt zur Aufhebung der Bewährungsentscheidung.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 57 Abs. 1, StPO § 454 Abs. 2 S. 3 u. 7,

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