JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 28.02.2001, Aktenzeichen: 1 Ss 296/00
| Leitsatz: | §§ 44, 344, 345 (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung einzelner Verfahrensrügen kann ausnahmsweise dann erfolgen, wenn dem Verteidiger trotz angemessener Bemühungen vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist keine Akteneinsicht gewährt worden ist und Verfahrensrügen nachgeschoben werden sollen, die ohne Aktenkenntnis nicht begründet werden können. Allerdings muss - unter möglichst genauer Mitteilung der einzelnen Verfahrensrügen - dargetan werden, für welche der erhobenen Rügen es der begehrten Akteneinsicht bedurft hätte. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 44, StPO § 344, StPO § 345, |
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