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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 W 261/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 261/04

Beschluss vom 28.01.2005


Leitsatz:1. Gegen die vom Beschwerdegericht nach Rücknahme des Rechtsmittels erstmals getroffene isolierte Kostenentscheidung ist hinsichtlich der Ablehnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten die sofortige weitere Beschwerde statthaft.

2. Die Begründungspflicht des § 25 FGG gilt auch für isolierte Kostenbeschlüsse.

3. Beruht die Rücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in dessen Aussichtslosigkeit, so ist es im Rahmen des § 47 WEG nicht ermessensfehlerhaft, von der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO, WEG
Vorschriften:FGG § 20 a Abs. 2, FGG § 25, ZPO § 547 Nr. 6, WEG § 47 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 690/04 vom 18.10.2004
AG Koblenz 143 UR II 51/03.WEG

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