JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 W 261/04
| Leitsatz: | 1. Gegen die vom Beschwerdegericht nach Rücknahme des Rechtsmittels erstmals getroffene isolierte Kostenentscheidung ist hinsichtlich der Ablehnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten die sofortige weitere Beschwerde statthaft. 2. Die Begründungspflicht des § 25 FGG gilt auch für isolierte Kostenbeschlüsse. 3. Beruht die Rücknahme des Rechtsmittels auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in dessen Aussichtslosigkeit, so ist es im Rahmen des § 47 WEG nicht ermessensfehlerhaft, von der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen. |
| Rechtsgebiete: | FGG, ZPO, WEG |
| Vorschriften: | FGG § 20 a Abs. 2, FGG § 25, ZPO § 547 Nr. 6, WEG § 47 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 690/04 vom 18.10.2004 AG Koblenz 143 UR II 51/03.WEG |
Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 28.01.2005, Aktenzeichen: 3 W 261/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-ZWEIBRüCKEN - 28.01.2005, 3 W 261/04" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum