JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 27.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 644/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch den ein Haftbefehl gegen ihn aufgehoben worden ist, ist unstatthaft. Seine sofortige Beschwerde gegen den (unterbliebenen) Kostenausspruch einer solchen Entscheidung ist daher unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 310 Abs. 2, StPO § 464 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz, |
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