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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 27.12.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 644/00 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 644/00

Beschluss vom 27.12.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Eine weitere Beschwerde des Beschuldigten gegen einen Beschluss des Landgerichts, durch den ein Haftbefehl gegen ihn aufgehoben worden ist, ist unstatthaft. Seine sofortige Beschwerde gegen den (unterbliebenen) Kostenausspruch einer solchen Entscheidung ist daher unzulässig.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 310 Abs. 2, StPO § 464 Abs. 3 S. 1 2. Halbsatz,

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