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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 27.07.2005, Aktenzeichen: 3 W 167/04 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 167/04

Beschluss vom 27.07.2005


Leitsatz:Im Rahmen der Haftung für Wohngeldansprüche tritt bei zwangsverwaltetem Wohnungseigentum der Zwangsverwalter neben den Eigentümer, nicht an dessen Stelle, weshalb die persönliche Verpflichtung des Wohnungseigentümers zur Zahlung rückständiger Beiträge nicht entfällt.
Rechtsgebiete:WEG, ZVG
Vorschriften:WEG § 16, ZVG § 146 Abs. 1, ZVG § 148 Abs. 2,
Stichworte:Haftung des Wohnungseigentümers neben dem Zwangsverwalter auf rückständiges Wohngeld bei unter Zwangsverwaltung stehender Eigentumswohnung,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 202/04 vom 29.06.2004
AG Linz am Rhein 5 UR II 169.03/WEG

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