( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 27.06.2001, Aktenzeichen: 5 WF 40/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 40/01

Beschluss vom 27.06.2001


Leitsatz:1. Zum Streitwert in Ehesachen.

Maßgebend für die Bewertung der Einkommensverhältnisse ist grundsätzlich der Zeitpunkt der die Instanz einleitenden Antragstellung; Verbesserungen der Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Instanzbeendigung sind bei deren Bewertung zu berücksichtigen, nicht aber Verschlechterungen.

2. Ein außergewöhnlicher Umfang des Verfahrens in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vermag die Erhöhung des Regelstreitwerts zu begründen.

3. Die Streitwerte des Scheidungsverfahrens und des Verfahrens auf Aufhebung der Ehe sind zusammenzurechnen.
Rechtsgebiete:GKG, ZPO, DVO-EheG
Vorschriften:GKG § 12 Abs. 2 Satz 1, GKG § 12 Abs. 2 Satz 2, GKG § 15, GKG § 19 Abs. 1 Satz 1, GKG § 19 Abs. 1 Satz 3, GKG § 25 Abs. 3, ZPO § 631 Abs. 2 Satz 3, DVO-EheG § 18 der 1.,
Stichworte:Streitwert in Ehesachen, maßgebender Zeitpunkt, Erhöhung wegen außergewöhnlichen Umfangs der Sache, unterschiedliche Gegenstände des Scheidungsverfahrens und des Verfahrens auf Aufhebung der Ehe.,
Verfahrensgang:AG Zweibrücken 1 F 163/95

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss vom 27.06.2001, Aktenzeichen: 5 WF 40/01 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-zweibruecken/olg-zweibruecken-beschluss-vom-27-06-2001-az-5-wf-4001

"OLG-ZWEIBRüCKEN - 27.06.2001, 5 WF 40/01" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN