JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 27.04.2006, Aktenzeichen: 2 UF 1/05
| Leitsatz: | Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nicht sittenwidrig, wenn die Parteien zugleich vereinbaren, ehebedingte Nachteile abzumildern, indem der benachteiligte Ehegatte nach Abschluss seiner bei Eheschließung noch nicht beendeten Ausbildung im Betrieb der Eltern des anderen Ehegatten versicherungspflichtig angestellt wird, um dadurch eigene Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Wird diese Vereinbarung nicht in vollem Umfang eingehalten, so ist es dem durch den Ausschluss des Versorgungsausgleichs begünstigten Ehegatten im Rahmen der Ausübungskontrolle insoweit versagt, sich auf den Ausschluss zu berufen. Zur Wahrung der berechtigten Belange beider Parteien ist dann anzuordnen, dass in Höhe des Betrages, in um den die Anwartschaften des benachteiligten Ehegatten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Einhaltung der Abrede höher wären, der Versorgungsausgleich entsprechend der gesetzlichen Regelung durchzuführen ist. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 134, BGB § 138, BGB § 242, BGB § 1408 Abs. 2, BGB § 1587 o, |
| Stichworte: | Ausschluss des Versorgungsausgleichs, |
| Verfahrensgang: | AG Ludwigshafen am Rhein 5 a F 33/04 vom 26.11.2004 |
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