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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 27.03.2009, Aktenzeichen: 1 SsBs 9/09 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 1 SsBs 9/09

Beschluss vom 27.03.2009


Leitsatz:Hat das Rechtbeschwerdegericht das amtsgerichtliche Bußgeldurteil unter teilweise Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, kann die erst anschließend erklärte Beschränkung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam sein (im Anschluss an BayObLGSt 1988, 46).
Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Vorschriften:OWiG § 67 Abs. 2, OWiG § 79 Abs. 3, StPO § 353 Abs. 2,
Verfahrensgang:AG Pirmasens, vom 16.12.2008
Rechtskraft:ja

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