JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 26.10.2000, Aktenzeichen: 3 W 206/00
| Leitsatz: | 1. Der von einem Sozialversicherungsträger gestellte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann zur Glaubhaftmachung ausreichend sein, wenn die Forderungen soweit spezifiziert sind, dass die Insolvenzgerichte ohne Weiteres erkennen können, für welche Zeit und in welcher Höhe rückständige Sozialversicherungsbeiträge geschuldet werden und Säumniszuschläge, Zinsen, Kosten und Gebühren kenntlich gemacht sind. 2. Dies gilt auch, wenn der Schuldner im Laufe des Verfahrens einen Teilbetrag gezahlt hat, die Forderung des Sozialversicherungsträgers dennoch angestiegen ist. |
| Rechtsgebiete: | InsO, ZPO |
| Vorschriften: | InsO § 7 Abs. 1 Satz 2, InsO § 14 Abs. 1, ZPO § 294, |
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