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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 25.09.2006, Aktenzeichen: 3 W 213/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 213/05

Beschluss vom 25.09.2006


Leitsatz:1. Die Frage, ob die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne zu dulden, ist auf der Grundlage der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu beurteilen.

2. Das Festhalten an einem generellen Verbot von Parabolantennen kann treuwidrig sein, wenn diese aufgrund ihrer Größe und des Installationsortes das optischhe Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und auch sonstige Interessen der Wohnungseigentümer nicht berührt sind.
Rechtsgebiete:EMRK, GG, WEG
Vorschriften:EMRK Art. 10 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 10 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Landau i. d. Pfalz 33 T 20/05 vom 21.10.2005
AG Kandel UR II 101/04.WEG

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