JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 25.09.2006, Aktenzeichen: 3 W 213/05
| Leitsatz: | 1. Die Frage, ob die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne zu dulden, ist auf der Grundlage der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu beurteilen. 2. Das Festhalten an einem generellen Verbot von Parabolantennen kann treuwidrig sein, wenn diese aufgrund ihrer Größe und des Installationsortes das optischhe Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und auch sonstige Interessen der Wohnungseigentümer nicht berührt sind. |
| Rechtsgebiete: | EMRK, GG, WEG |
| Vorschriften: | EMRK Art. 10 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1, GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1, WEG § 14 Nr. 1, WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Landau i. d. Pfalz 33 T 20/05 vom 21.10.2005 AG Kandel UR II 101/04.WEG |
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