JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 25.09.2002, Aktenzeichen: 4 W 57/02
| Leitsatz: | Durch die Anwesenheit im Termin bedingte Parteikosten sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Partei in Wahrnehmung ihrer berechtigten prozessualen Interessen davon ausgehen durfte, mit ihrer Teilnahme am Termin aktiv - sei es durch weitere Sachaufklärung, sei es durch die Teilnahme an Vergleichsgesprächen - zum Fortgang des Verfahrens beitragen zu können. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 91, ZPO § 104, |
| Stichworte: | Erstattungsfähigkeit von "Parteikosten", |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 7 O 484/01 vom 18.07.2002 |
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