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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 25.09.2002, Aktenzeichen: 4 W 57/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 57/02

Beschluss vom 25.09.2002


Leitsatz:Durch die Anwesenheit im Termin bedingte Parteikosten sind jedenfalls dann erstattungsfähig, wenn die Partei in Wahrnehmung ihrer berechtigten prozessualen Interessen davon ausgehen durfte, mit ihrer Teilnahme am Termin aktiv - sei es durch weitere Sachaufklärung, sei es durch die Teilnahme an Vergleichsgesprächen - zum Fortgang des Verfahrens beitragen zu können.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 104,
Stichworte:Erstattungsfähigkeit von "Parteikosten",
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 7 O 484/01 vom 18.07.2002

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