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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 25.04.2001, Aktenzeichen: 4 W 27/01 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 27/01

Beschluss vom 25.04.2001


Leitsatz:Ein Rubrumsfehler in Form unrichtiger oder unvollständiger Parteibezeichnung kann im Verfahren nach § 319 ZPO berichtigt werden, wenn die Identität der Partei feststeht und durch die Berechtigung gewahrt bleibt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 319,

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