JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 25.03.2003, Aktenzeichen: 3 W 33/03
| Leitsatz: | 1. Einer als Betreuerin eingesetzten Volljuristin, die es versäumt, sich alsbald nach Zustellung der Entscheidung hinsichtlich Form und Frist des beabsichtigten Rechtsmittels kundig zu machen, ist keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2. In einem solchen Fall ist auch das Unterlassen einer gesetzlich nicht vorgeschriebenen Rechtsmittelbelehrung kein Wiedereinsetzungsgrund; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Zulassung der sofortigen weiteren Beschwerde nach § 56 g Abs. 5 Satz 2 FGG. |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Vorschriften: | FGG § 22 Abs. 2 Satz 1, FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 619/02 vom 25.11.2002 AG Diez 6 XVII 454/92 |
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