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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 25.03.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 116/03 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 116/03

Beschluss vom 25.03.2003


Leitsatz:Das Untertauchen nach einem Geschehen, aufgrund dessen der Beschuldigte mit seiner Verhaftung rechnet, ist nicht zwingend als grob fahrlässige Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme mit der Folge des Ausschlusses der Entschädigung für die später erlittene Untersuchungshaft zu werten.
Rechtsgebiete:StrEG
Vorschriften:StrEG § 5 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Zweibrücken vom 21.01.2003

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