JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 25.03.2003, Aktenzeichen: 1 Ws 116/03
| Leitsatz: | Das Untertauchen nach einem Geschehen, aufgrund dessen der Beschuldigte mit seiner Verhaftung rechnet, ist nicht zwingend als grob fahrlässige Verursachung der Strafverfolgungsmaßnahme mit der Folge des Ausschlusses der Entschädigung für die später erlittene Untersuchungshaft zu werten. |
| Rechtsgebiete: | StrEG |
| Vorschriften: | StrEG § 5 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Zweibrücken vom 21.01.2003 |
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