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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 25.02.2005, Aktenzeichen: 4 W 5/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 5/05

Beschluss vom 25.02.2005


Leitsatz:Die Abänderung eines Beweisbeschlusses und die Anordnung einer Vorschussleistung sind nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 355 Abs. 2, ZPO § 360, ZPO § 379,
Stichworte:Keine Anfechtung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beweisaufnahme,
Verfahrensgang:LG Kaiserslautern 4 O 69/00 vom 19.01.2005

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