JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 24.11.2000, Aktenzeichen: 1 Ss 165/00
| Leitsatz: | Die Voraussetzungen für ein Verwerfungsurteil wegen unentschuldigter Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung werden im Freibeweisverfahren festgestellt. Ein Beweisantrag muss deshalb nicht gemäß § 244 Abs. 3 und 6 StPO verbeschieden werden, ist jedoch Anregung für die gerichtliche Aufklärung gemäß Abs. 2 der Vorschrift. Auch die Verletzung der Aufklärungspflicht im Freibeweisverfahren kann mit der Aufklärungsrüge beanstandet werden. |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Vorschriften: | StPO § 329 Abs. 1, StPO § 244 Abs. 2, StPO § 244 Abs. 3, StPO § 244 Abs. 6, |
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