JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 24.08.2000, Aktenzeichen: 2 WF 44/00
| Leitsatz: | Bei Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens tritt der Verbund mit einer Folgesache im Sinne von § 623 Abs. 2 ZPO (hier: Umgangsrecht) von Amts wegen ein; auch bei einem dahin gerichteten Antrag einer Partei bedarf es dann zur Fortsetzung des Verfahrens als selbständige Familiensache einer ausdrücklichen Abtrennungsentscheidung des Gerichts. Fehlt eine solche Abtrennungsentscheidung, bestimmt sich der Streitwert nach § 12 GKG. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GKG |
| Vorschriften: | ZPO § 623 Abs. 2, GKG § 12 Abs. 2 Satz 3, |
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