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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 24.05.2006, Aktenzeichen: 2 WF 107/06 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 2 WF 107/06

Beschluss vom 24.05.2006


Leitsatz:Die Vorschrift des § 99 Abs. 1 ZPO, nach der die Anfechtung von Kostenentscheidungen unzulässig ist, wenn nicht zugleich in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird, ist nach ihrem Sinn und Zweck auch auf Urteile anzuwenden, mit denen dem obsiegenden Beklagten gemäß § 93 d ZPO die Kosten des Rechtsstreits auferlegt worden sind.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 93 d, ZPO § 99 Abs. 1,
Stichworte:Keine isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung nach § 93 d ZPO,
Verfahrensgang:AG Bad Dürkheim 1 F 190/05 vom 02.03.2006

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