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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 24.03.2004, Aktenzeichen: 4 W 22/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 22/04

Beschluss vom 24.03.2004


Leitsatz:1. Hat die beabsichtigte Rechtsverfolgung nur teilweise Aussicht auf Erfolg und ist insoweit die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte gegeben, so ist die Prozesskostenhilfe für eine Klage vor dem Landgericht zu versagen.

2. Auf Antrag des Antragstellers kann in diesem Falle das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an das sachlich zuständige Amtsgericht verwiesen werden.
Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Vorschriften:ZPO § 3, ZPO § 114, ZPO § 281, GVG § 23 Nr. 1, GVG § 71 Abs. 1,
Stichworte:Prozesskostenhilfe bei nicht erreichter sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 3 O 518/03 vom 12.01.2004

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