JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 24.02.2000, Aktenzeichen: 3 W 290/99
| Leitsatz: | 1. Der Wert einer vom Käufer übernommenen Bauverpflichtung ist bei der Berechnung des Geschäftswertes zu berücksichtigen, wenn mit der Übernahme ein eigenes wirtschaftliches Interesse verbunden ist. Wenn sich die Bauverpflichtung auf die Errichtung gewerblicher Objekte bezieht, orientiert sich der Wert an den voraussichtlichen Baukosten. 2. Ein Vorkaufsrecht ist bei der Wertfestsetzung gesondert zu bewerten, wenn sich aus dem Kaufvertrag ergibt, dass es für den Verkäufer einen wirtschaftlichen Gegenwert darstellt. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 20 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz, KostO § 20 Abs. 2, KostO § 30, |
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