JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 23.08.2001, Aktenzeichen: 3 W 114/01
| Leitsatz: | Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers I. Die Vorschrift des § 67 Abs.3 S.2 Hs. 2 FGG schließt es nicht grundsätzlich aus, dass ein in Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt eine Vergütung nach der BRAGO verlangen kann (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2000, 1280: FamRZ 2000, 1289). II. Es gibt nach der Konzeption des Gesetzes keinen Grundsatz, dass die in Unterbringungsverfahren nach § 70 FGG angeordnete Verfahrenspflegschaft eine anwaltsspezifische oder dem Anwaltsberuf vorbehaltene Tätigkeit darstellt. Einem insoweit tätigen Rechtsanwalt steht eine Vergütung nach der BRAGO deshalb nur dann zu, wenn eine Einzelfallprüfung ergibt, dass im Rahmen der für den Betroffenen erbrachten Dienste ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise Rechtsrat eingeholt hätte. |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB, BRAGO |
| Vorschriften: | FGG § 70, FGG § 70 b Abs. 1 S. 3, FGG § 67 Abs. 3 S. 2 Hs. 2, BGB § 1835 Abs. 3, BRAGO § 1 Abs. 2, BRAGO § 118, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 103/O1 AG Betzdorf 6 XVII 296/00 |
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