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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 23.06.2004, Aktenzeichen: 3 W 64/04 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 64/04

Beschluss vom 23.06.2004


Leitsatz:1. Über die Jahresabrechnung und über die Entlastung von Verwaltung und Verwaltungsbeirat haben auch in einer Mehrhaus-Wohnanlage grundsätzlich alle Wohnungs- und Teileigentümer abzustimmen.

2. Ein Eigentümerbeschluss über die wiederholte Bestellung des Verwalters für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren ist wegen Verstoßes gegen § 26 Abs. 2 Halbs. 2 WEG nichtig, wenn der Beschluss länger als ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst wird und die neue Amtszeit nicht mit der Neubestellung zu laufen beginnt.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 20 Abs. 1, WEG § 21 Abs. 1, WEG § 21 Abs. 3, WEG § 25 Abs. 1, WEG § 25 Abs. 2, WEG § 26 Abs. 2 Halbs. 2,
Stichworte:Wohnungseigentumsrecht,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 760/03 vom 16.03.2004
AG Koblenz 133 UR II 41/01 WEG

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