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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 23.04.2001, Aktenzeichen: 1 Ws 199/01 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 199/01

Beschluss vom 23.04.2001


Leitsatz:Bei verhältnismäßig kurzen Freiheitsstrafen kommt eine Entscheidung über die Aussetzung eines Strafrestes erst kurz vor Erreichen des insoweit maßgeblichen Entlassungszeitpunktes in Betracht, weil in der Regel erst dann der Vollzugseindruck beurteilt werden kann.
Rechtsgebiete:StPO
Vorschriften:StPO § 454 a,
Verfahrensgang:AG Ludwigshafen 5289 Js 32734/00

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