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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 23.02.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 48/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 48/05

Beschluss vom 23.02.2005


Leitsatz:Nach vollständiger Verbüßung einer Einheitsjugendstrafe tritt Führungsaufsicht kraft Gesetzes nur ein, wenn mit Sicherheit festgestellt werden kann, dass für eine der zugrunde liegenden Vorsatztaten eine Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt worden wäre (im Anschluss an OLG Hamm NStZ-RR 1998, 61 und OLG Stuttgart Justiz 2003, 267).
Rechtsgebiete:JGG, StGB
Vorschriften:JGG § 7, JGG § 31 Abs. 1, StGB § 68 f Abs.1,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) StVK 65/05 vom 31.01.2005

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