JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 23.02.2001, Aktenzeichen: 3 W 274/00
| Leitsatz: | Zur Frage der Erstattung von (Fotokopierkosten eines Betreuers 1. Für die Bemessung der Auslagenerstattung für die Herstellung von Fotokopien kommt eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 ZSEG i.V.m. Nr. 9000 KV-GKG im Betreuungsverfahren nicht in Betracht. 2. Als Aufwendungsersatz nach § 670 BGB können dem Betreuer pauschal 0,30 DM pro Fotokopie erstattet werden. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1908 i, BGB § 1835 Abs. 1, BGB § 670, |
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