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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 23.02.2001, Aktenzeichen: 3 W 274/00 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 274/00

Beschluss vom 23.02.2001


Leitsatz:Zur Frage der Erstattung von (Fotokopierkosten eines Betreuers

1. Für die Bemessung der Auslagenerstattung für die Herstellung von Fotokopien kommt eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 ZSEG i.V.m. Nr. 9000 KV-GKG im Betreuungsverfahren nicht in Betracht.

2. Als Aufwendungsersatz nach § 670 BGB können dem Betreuer pauschal 0,30 DM pro Fotokopie erstattet werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 1908 i, BGB § 1835 Abs. 1, BGB § 670,

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