JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 23.01.2001, Aktenzeichen: 3W 244/00
| Leitsatz: | Übersendet der Notar eine Kopie der von ihm beurkundeten Handelsregisteranmeldung einer GmbH an einen der Geschäftsführer, damit dieser sie an einem anderen Ort unterschreiben und dies notariell beglaubigen lassen kann, erhält er dafür keine gesonderte Gebühr nach § 145 Abs.1 oder 147 Abs. 2 KostO. |
| Rechtsgebiete: | KostO |
| Vorschriften: | KostO § 35, KostO § 145 Abs. 1, KostO § 147 Abs. 2, |
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