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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 21.10.2003, Aktenzeichen: 5 UF 211/02 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 UF 211/02

Beschluss vom 21.10.2003


Leitsatz:Zur Berücksichtigung von zur Sicherheit abgetretenen Anwartschaften aus einer privaten Rentenversicherung beim Versorgungsausgleich.

Soweit die Forderung, die abgesichert werden soll, bereits beim Zugewinnausgleich das Vermögen mindernd berücksichtigt worden ist, bleibt die Sicherungsabtretung beim Versorgungsausgleich unbeachtlich. Andernfalls würde die beim Zugewinn in Anrechnung gebrachte Schuld des einen Ehegatten noch einmal - also doppelt - berücksichtigt.
Rechtsgebiete:BGB, VAHRG
Vorschriften:BGB § 1375 Abs. 1, BGB § 1587 b Abs. 1, VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1, VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2,
Stichworte:Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, abgetretene Rechte und Ansprüche aus einer privaten Rentenversicherung, Sicherungsabtretung,
Verfahrensgang:AG Kusel F 23/96 vom 20.11.2002

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