JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 21.06.2005, Aktenzeichen: 6 WF 102/05
| Leitsatz: | Ist das Mandat des ursprünglich beigeordneten Rechtsanwalts erloschen und soll gemäß § 129 ZPO ein neuer Rechtsanwalt beigeordnet werden, so darf dies nur dann mit der Einschränkung verbunden werden, dass die entstandenen Gebühren des früheren Rechtsanwalts auf den Gebührenanspruch des neuen Rechtsanwalts anzurechnen sind, wenn dieser sich mit der Beschränkung einverstanden erklärt hat. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 121, |
| Stichworte: | Beschränkung des Gebührenanspruchs des beigeordneten Rechtsanwalts bei vorangegangenem Anwaltswechsel, |
| Verfahrensgang: | AG Germersheim 1 F 220/04 vom 31.01.2005 |
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