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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 21.06.2004, Aktenzeichen: 4 W 78/04 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 78/04

Beschluss vom 21.06.2004


Leitsatz:Eine Beweisantizipation ist im Prozesskostenhilfeverfahren nur dann erlaubt, wenn die Gesamtwürdigung aller schon feststehenden Umstände und Indizien eine positive Entscheidung zu Gunsten des Hilfsbedürftigen ausschließt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren,
Verfahrensgang:LG Frankenthal (Pfalz) 6 O 374/03

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