JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 21.04.2004, Aktenzeichen: 3 W 223/03
| Leitsatz: | Das vertraglich vereinbarte Erfordernis der Einholung der vorherigen Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechtes zum Zweck der Einflussnahme auf den Vertrag schränkt die vom Gesetzgeber beabsichtigte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten ein und hindert nicht die Ersetzung der Zustimmung gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 ErbbauV. |
| Rechtsgebiete: | ErbbauV |
| Vorschriften: | ErbbauV § 7 Abs. 1, ErbbauV § 7 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 30/03 vom 18.09.2003 AG Mayen 4 UR II 9/01 |
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