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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 21.04.2004, Aktenzeichen: 3 W 223/03 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 223/03

Beschluss vom 21.04.2004


Leitsatz:Das vertraglich vereinbarte Erfordernis der Einholung der vorherigen Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Veräußerung des Erbbaurechtes zum Zweck der Einflussnahme auf den Vertrag schränkt die vom Gesetzgeber beabsichtigte Freizügigkeit und wirtschaftliche Freiheit des Erbbauberechtigten ein und hindert nicht die Ersetzung der Zustimmung gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 ErbbauV.
Rechtsgebiete:ErbbauV
Vorschriften:ErbbauV § 7 Abs. 1, ErbbauV § 7 Abs. 3,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 30/03 vom 18.09.2003
AG Mayen 4 UR II 9/01

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