JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 21.03.2006, Aktenzeichen: 4 W 30/06
| Leitsatz: | Hat ein Rechtsanwalt den unbedingten Auftrag zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens vor dem Inkrafttreten des RVG erhalten, gilt der anschließende Hauptsacheprozess auch dann als dieselbe Angelegenheit i.S.v. §§ 13 Abs. 2, 37 Nr. 3 BRAGO, wenn er den Auftrag zur Klageerhebung erst nach Inkrafttreten des RVG erhalten hat. Das Inkrafttreten des RVG führt in solchen Fällen nicht zu einem "gespaltenen Kostenrecht". |
| Rechtsgebiete: | RVG, RVG VV, BRAGO |
| Vorschriften: | RVG § 60, RVG § 61, RVG VV Teil 3 Vorb. 3 Abs. 5, BRAGO 37 Nr. 3, 13 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Frankenthal (Pfalz) 3 O 94/05 vom 27.12.2005 |
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