JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 21.02.2006, Aktenzeichen: 3 W 8/06
| Leitsatz: | Endet eine vorläufig angeordnete Betreuung infolge Zeitablaufs und wird erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet, ist von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn die, mit der neu bestellten Betreuerin nicht personengleiche vorläufige Betreuerin ihr Amt nach Ablauf der zeitlichen Befristung der vorläufigen Betreuung faktisch weiterführt, ohne hierzu legitimiert zu sein. |
| Rechtsgebiete: | VBVG, KostO |
| Vorschriften: | VBVG § 5 Abs. 2, KostO § 14, KostO § 91, KostO § 92, |
| Verfahrensgang: | LG Koblenz 2 T 823/05 vom 03.01.2006 AG Westerburg 7 XVII 397/04 |
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