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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 21.02.2006, Aktenzeichen: 3 W 8/06 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 8/06

Beschluss vom 21.02.2006


Leitsatz:Endet eine vorläufig angeordnete Betreuung infolge Zeitablaufs und wird erst neun Monate später erneut Betreuung angeordnet, ist von einer (erneuten) Erstbetreuung auszugehen, die die Zubilligung der erhöhten Anfangsvergütung rechtfertigt.

Dies gilt auch dann, wenn die, mit der neu bestellten Betreuerin nicht personengleiche vorläufige Betreuerin ihr Amt nach Ablauf der zeitlichen Befristung der vorläufigen Betreuung faktisch weiterführt, ohne hierzu legitimiert zu sein.
Rechtsgebiete:VBVG, KostO
Vorschriften:VBVG § 5 Abs. 2, KostO § 14, KostO § 91, KostO § 92,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 823/05 vom 03.01.2006
AG Westerburg 7 XVII 397/04

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