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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 20.09.2005, Aktenzeichen: 4 W 52/05 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 4 W 52/05

Beschluss vom 20.09.2005


Leitsatz:Der Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklage, welche das unerwünschte Zusenden von E-Mail Werbung im Geschäftsverkehr zum Gegenstand hat, beträgt ohne Hinzutreten besonderer Umstände 6000 ¤.
Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Vorschriften:ZPO § 3, GKG § 48 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Kaiserslautern HK.O 61/05 vom 28.06.2005

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