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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 20.09.2002, Aktenzeichen: 3 W 177/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 3 W 177/02

Beschluss vom 20.09.2002


Leitsatz:Werden in ein Umlegungsverfahren einbezogene Grundstücke veräußert, die Veräußerung durch den Umlegungsausschuss genehmigt und dem am Verfahren beteiligten Erwerber ein Ersatzgrundstück zugeteilt, tritt nach Abschluss der Umlegungsmaßnahme entsprechend dem Surrogationsprinzips des § 63 BauGB (auch) in der Person des Eigentümers ein Wechsel ein. In diesem Fall scheitert die Eintragung einer bereits das Ersatzgrundstück betreffenden Auflassung daran, dass auf Ersuchen der Behörde das Grundbuch zunächst im Wege der Berichtigung auf den durch den Umlegungsplan gestalteten neuen Rechtszustand zurückzuführen ist.
Rechtsgebiete:GBO, BauGB
Vorschriften:GBO § 17, GBO § 38, BauGB § 48, BauGB § 49, BauGB § 51, BauGB § 63, BauGB § 71, BauGB § 72, BauGB § 74,
Stichworte:Eigentumswechsel bei Grundstückübertragung während des Umlegungsverfahrens,
Verfahrensgang:LG Koblenz 2 T 263/02 vom 15.07.2002
AG Sinzig

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