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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 20.07.2006, Aktenzeichen: 5 WF 82/06 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 82/06

Beschluss vom 20.07.2006


Leitsatz:Die Großmutter eines Kindes ist auch dann nicht Beteiligte eines Sorgerechtsverfahrens wegen Maßnahmen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB, wenn sie dieses Verfahren durch einen dahingehenden Antrag in Gang gesetzt hat.

Sie ist gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts nicht beschwerdeberechtigt, weshalb ihr für das Beschwerdeverfahren auch keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann.
Rechtsgebiete:FGG, ZPO, BGB
Vorschriften:FGG § 14, FGG § 57 Abs. 1 Nr. 8, FGG § 57 Abs. 1 Nr. 9, FGG § 57 Abs. 2, FGG § 64 Abs. 3 Satz 3, ZPO § 114, ZPO § 115, ZPO § 127, BGB § 1666,
Verfahrensgang:AG Pirmasens 1 F 72/06 vom 31.05.2006

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