JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 20.07.2005, Aktenzeichen: 1 Ws 205/05
| Leitsatz: | Die Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 StPO kann in Ausnahmefällen entbehrlich sein, wenn das Gericht seiner Aufklärungspflicht durch Ausschöpfung aller übrigen Erkenntnismöglichkeiten Genüge getan hat und die dadurch geschaffenen hinreichenden Tatsachengrundlage aufgrund eigener Sachkunde zweifelsfrei die Beurteilung zulässt, dass von einem Verurteilten praktisch keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit mehr ausgeht (Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 Ws 680/01 -, veröffentlicht in StV 2003, 683). |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 454 Abs. 2, StGB § 57 Abs. 1, StGB § 57 Abs. 2, |
| Verfahrensgang: | LG Zweibrücken 2 StVK 343/05 vom 03.05.2005 |
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