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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 1 Ws 315/00 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 1 Ws 315/00

Beschluss vom 20.07.2000


Leitsatz:StGB §§ 51 Abs. 1, 57 Abs. 1, 67 Abs. 4, Abs. 5, 67 c Abs. 2 Satz 5, 67 e; StPO § 454 Abs. 2 Nr. 2

Zur kumulativen Anrechnung von Maßregelvollzug und Untersuchungs- bzw. Organisationshaft auf die Freiheitsstrafe. Auch im Falle der Aussetzung der Vollstreckung gemäß § 67 Abs. 5 StGB ist eine Begutachtung nach Maßgabe § 454 Abs. 2 Nr. 2 StPO erforderlich, die jedoch durch eine gutachterliche Stellungnahme im Rahmen der Überprüfung gemäß § 67 e StGB erbracht werden kann.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 51 Abs. 1, StGB § 57 Abs. 1, StGB § 67 Abs. 4, StGB § 67 Abs. 5, StGB § 67 c Abs. 2 Satz 5, StGB § 67 e, StPO § 454 Abs. 2 Nr. 2,

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