JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 20.04.2004, Aktenzeichen: 5 UF 7/04
| Leitsatz: | Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung, für deren Erwerb in der Ehezeit freiwillige Beiträge für voreheliche Zeiten nachentrichtet worden sind, unterfallen nach dem sog. "In-Prinzip" dem Versorgungsausgleich. Dies gilt auch für sog. "Wiederauffüllungsbeiträge", die geleistet werden, um eine durch den Versorgungsausgleich im Rahmen einer früheren Ehescheidung eingetretene Minderung der Rentenanwartschaften auszugleichen. Werden die Beitragszahlungen aus einem dem Zugewinnausgleich nicht unterliegenden Vermögen erbracht, kann insoweit Unbilligkeit nach § 1587 c Nr. 1 BGB anzunehmen sein. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 1587 a Abs. 1, BGB § 1587 a Abs. 2, BGB § 1587 b Abs. 1, BGB § 1587 c Nr. 1, |
| Verfahrensgang: | AG Kaiserslautern 4 F 711/03 vom 03.12.2003 |
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