JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 19.11.2001, Aktenzeichen: 2 WF 91/01
| Leitsatz: | Die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung setzt nicht voraus, dass für den Antragsteller im Hauptverfahren (hier: Abänderungsklage nach § 323 ZPO) überwiegende Erfolgsaussichten bestehen. Es ist vielmehr an der herrschenden Meinung in Kommentarliteratur und obergerichtlicher Rechtsprechung festzuhalten, wonach diese Erfolgsaussichten bei der Einstellungsentscheidung zwar zu berücksichtigten sind, die einstweilige Umstellung aber nur dann von vornherein ausgeschlossen ist, wenn solche Erfolgsaussichten völlig fehlen. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 769, ZPO § 323, |
| Verfahrensgang: | AG - Familiengericht - Ludwigshafen am Rhein 5d F 251/01 |
| Rechtskraft: | ja |
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