JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRüCKEN > Beschluss vom 19.06.2006, Aktenzeichen: 6 U 2/06
| Leitsatz: | Hat der auf Schadensersatz verklagte Lieferant den Hersteller eines Produkts benannt und bestreitet Letzterer seine Herstellereigenschaft, setzt die Haftung des Lieferanten gemäß § 4 Abs. 3 ProdHaftG voraus, dass zunächst eine - gegebenenfalls gerichtlich zu führende - Auseinandersetzung mit dem benannten Hersteller ohne Erfolg geblieben ist. |
| Rechtsgebiete: | ProdHaftG |
| Vorschriften: | ProdHaftG § 4 Abs. 3, |
| Stichworte: | Herstellerhaftung des Lieferanten, |
| Verfahrensgang: | LG Landau in der Pfalz 2 O 487/04 vom 07.12.2005 |
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