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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 19.06.2006, Aktenzeichen: 6 U 2/06 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 6 U 2/06

Beschluss vom 19.06.2006


Leitsatz:Hat der auf Schadensersatz verklagte Lieferant den Hersteller eines Produkts benannt und bestreitet Letzterer seine Herstellereigenschaft, setzt die Haftung des Lieferanten gemäß § 4 Abs. 3 ProdHaftG voraus, dass zunächst eine - gegebenenfalls gerichtlich zu führende - Auseinandersetzung mit dem benannten Hersteller ohne Erfolg geblieben ist.
Rechtsgebiete:ProdHaftG
Vorschriften:ProdHaftG § 4 Abs. 3,
Stichworte:Herstellerhaftung des Lieferanten,
Verfahrensgang:LG Landau in der Pfalz 2 O 487/04 vom 07.12.2005

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