JuraForum.de > Urteile > OLG-ZWEIBRÜCKEN > Beschluss vom 19.05.2000, Aktenzeichen: 5 WF 55/00
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Tenorierung eines Feststellungsurteils, dass aus einer einstweiligen Anordnung kein Unterhalt mehr geschuldet werde, verkennt den Zweck und das Ziel einer negativen Feststellungsklage verkennt. Mit einem solchen Zusatz wird der Gegenstand der Entscheidung aber nicht beschränkt. Das Urteil erledigt gleichwohl die Feststellungsklage insgesamt. Ein in einem Anerkenntnis enthaltener gleichlautender Vorbehalt ist angesichts dessen genauso wirkungslos. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 256, ZPO § 307, |
| Stichworte: | Anordnung, einstweilige - Feststellungsklage - Anerkenntnisurteil, |
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