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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 18.12.2002, Aktenzeichen: 5 WF 89/02 



OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 5 WF 89/02

Beschluss vom 18.12.2002


Leitsatz:Wer nachehelichen Ehegattenunterhalt ohne beachtlichen Grund außerhalb des Scheidungsverbundverfahrens als isolierte Familiensache geltend macht, handelt mutwillig. Ihm ist keine Prozesskostenhilfe, auch nicht in Höhe der Gebühren, die bei Geltendmachung der Unterhaltsansprüche als Folgesache angefallen wären, zu bewilligen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Mutwille, Scheidungsverbundverfahren, Folgesache, isolierte Familiensache,
Verfahrensgang:AG Neustadt a. d. Wstr. 2 F 185/02 vom 26.07.2002

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