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JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRüCKENBeschluss vom 17.09.2003, Aktenzeichen: 7 W 80/03 

OLG-ZWEIBRüCKEN – Aktenzeichen: 7 W 80/03

Beschluss vom 17.09.2003


Leitsatz:Vertritt ein Anwalt mehrere Streitgenossen und ist einem von ihnen ohne Einschränkung Prozesskostenhilfe bewilligt, so ist der Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse nicht auf den Mehrvertretungszuschlag nach § 6 I BRAGO beschränkt; es ist die volle Vergütung nach § 123 BRAGO zu zahlen, soweit diese den Anteil nicht übersteigt, der im Innenverhältnis der Streitgenossen auf die bedürftige Partei entfällt.
Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO
Vorschriften:BRAGO § 6 I, BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2, BRAGO § 6 Abs. 2, BRAGO § 123, ZPO § 115 Abs. 3, ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3,
Verfahrensgang:LG Landau in der Pfalz 4 O 720/02 vom 25.06.2003

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