Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-ZWEIBRÜCKENBeschluss vom 17.08.2000, Aktenzeichen: 3 W 103/00 

OLG-ZWEIBRÜCKEN – Aktenzeichen: 3 W 103/00

Beschluss vom 17.08.2000


Leitsatz:Leitsatz

BGB §§ 1933 Satz 1, 2279 Abs. 2, 2077 Abs. 1 Satz 1, 2; ZPO § 630

Für die Prognose, ob zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren, kann auf die unwiderlegbare Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB nur abgestellt werden, wenn auch eine Einigung über die Folgesachen gemäß § 630 Abs. 1 Nr. 2 und 3 ZPO vorliegt; ansonsten ist zu prüfen, ob die Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB geschieden worden wäre (Fortführung zu Senat, Beschluss vom 25.11.1994 - 3 W 165/94 -, veröffentlicht NJW 1995, 601).
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 1933 Satz 1, BGB § 2279 Abs. 2, BGB § 2077 Abs. 1 Satz 1, BGB § 2077 Abs. 1 Satz 2, ZPO § 630,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-ZWEIBRÜCKEN – Beschluss vom 17.08.2000, Aktenzeichen: 3 W 103/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-ZWEIBRÜCKEN - 17.08.2000, 3 W 103/00" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum